Perspektive Stephanus: Tochtergesellschaften verschmelzen und werden eins

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Informationen zum bevorstehenden „Betriebsübergang“

Im September 2016 brachten Vorstand und Geschäftsbereichsleitungen der Stephanus-Stiftung den Veränderungsprozess „Perspektive Stephanus“ auf den Weg. Seit dem wird regelmäßig über einzelne Aspekte der bevorstehenden Entwicklungen informiert. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Betriebsübergang“.

Formal besteht das Wesen eines solchen Betriebsüberganges darin, dass ein Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber übergeht. Oder aber, wenn mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften in eine große GmbH überführt oder „verschmolzen“ werden.

Genau das ist in der „Perspektive Stephanus“ auch vorgesehen. Die Stephanus-Stiftung löst sich weitgehend von ihren operativen Aufgaben in der Behindertenhilfe und wird voraussichtlich nur noch Aufgaben für geflüchtete Menschen sowie die Hospizarbeit direkt verantworten. Alle anderen Tochtergesellschaften werden zu einer einzigen gemeinnützigen Tochtergesellschaft „verschmolzen“. Das betrifft jedoch nicht die Stephanus Services GmbH. Sie bleibt weiterhin eine selbstständige gewerbliche Tochtergesellschaft der Stephanus-Stiftung.

Was verändert sich nun für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit in den verschiedenen Tochtergesellschaften angestellt sind? Dr. Norbert Manterfeld leitet die Personalverwaltung in der Stephanus-Stiftung. Die sich ergebenden Veränderungen durch Betriebsübergang erläutert er so:

„Die neue Tochtergesellschaft tritt zum Zeitpunkt des Übergangs in vollem Umfang als neue Dienstgeberin in die Rechte und Pflichten aller zu diesem Zeitpunkt bestehenden Dienstverhältnisse ein. Das bedeutet, der Inhalt der Dienstverträge ändert sich nicht.

Insbesondere gilt das für die tariflichen Regelungen. Im Fall der Stephanus-Stiftung sind das die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AVR DWBO). Da auch die neue gemeinnützige Tochtergesellschaft diese Arbeitsvertragsrichtlinien übernimmt, ändert sich für die Kolleginnen und Kollegen in den Tätigkeitsfeldern des „Kerngeschäfts“ der Stephanus- Stiftung (Wohnen-Pflegen-Betreuen-Arbeiten-Lernen) tariflich nichts. Auch die zurückgelegten Beschäftigungszeiten beim bisherigen Dienstgeber werden voll anerkannt.“

Im Veränderungsprozess „Perspektive Stephanus“ geht es darum, neue zukunftsfähige Organisationsstrukturen zu schaffen, die das gemeinsame Arbeiten erleichtern und nachhaltig verbessern. Alles bleibt „Stephanus“. Dies wird auch in der Namensgebung deutlich erkennbar sein. Entsprechend verändern sich natürlich Geschäftspapiere, Beschriftungen und Formulare. Jedoch auf die tägliche Arbeit in den Einrichtungen und Diensten vor Ort werden sich die Veränderungen kaum auswirken. Stephanus bleibt für die sich uns anvertrauenden Menschen eine vertraute und verlässliche Organisation, die Lösungen findet und die richtigen Angebote entwickelt.

Martin Jeutner
Leiter Unternehmenskommunikation

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