Gleichbehandlung freier Schulen gerichtlich erstritten

Stephanus Bildung wird sich weiter entwickeln

Die Stephanus gGmbH ist als freie Schulträgerin in Berlin und Brandenburg anerkannt. Um die Finanzierung freier Bildungsangebote gab es jahrelang eine juristische Auseinandersetzung mit dem Brandenburgischen Bildungsministerium. Auch die Stephanus gGmbH hatte sich einer Klage um höhere Zuschüsse angeschlossen. Im Dezember 2021 wurde der Rechtsstreit positiv für die freien Schulen entschieden.

Martin Reiche verantwortet den Geschäftsbereich Bildung in der Stephanus gGmbH und erläutert die Zusammenhänge des Rechtsstreites und seine Folgen.

Bildung für Kinder und Erwachsene gehört seit Anbeginn zu den Arbeitsfeldern der Stephanus-Stiftung. Deshalb war es nur folgerichtig, dass sie direkt nach der Wiedervereinigung Deutschlands, Anfang der 90er Jahre, drei evangelische Schulen gründete: die Waldhofschule in Templin, die Laurentiusschule in Bad Freienwalde und die Stephanus-Schule als Förderschule in Weißensee. Auch gehörten schon immer Kindertagesstätten zur Stephanus-Bildung.

In den Jahren seit 2014 ist der Geschäftsbereich Bildung sehr schnell gewachsen: aus vier Kitas wurden 13 Kitastandorte. Aus den drei o.g. genannten Schulen wurden fünf Schulen, weil wir eine Grundschule in Weißensee gründeten und das Oberlin-Seminar in Berlin-Lichterfelde als Schulzentrum für sozialpädagogische Berufe übernahmen. Auch hat die Stephanus-Akademie ihre Ursprünge in der Bildung. Demnächst soll es eine weitere evangelische Grundschule in der Prignitz geben. Darüber hinaus sind zwei weitere Kitagründungen geplant. Und nicht zuletzt entstanden im Umfeld der Bildungseinrichtungen verschiedene Beratungsangebote, die weiter wachsen.

Unsere Schulen sind christliche Schulen in freier Trägerschaft. Mit ihrer außerordentlich wertvollen und anspruchsvollen Bildungsarbeit und zugewandten Pädagogik handelt es sich um staatlich anerkannte Ersatzschulen, d. h. die dort erlangten Schulabschlüsse sind staatlich anerkannt. Die Schulen unterstehen der Schulaufsicht, richten sich nach den Schulgesetzen und arbeiten nach den Lehrplänen der Bundesländer Berlin bzw. Brandenburg.

Der Schulbetrieb hingegen wird von den Bundesländern nicht voll refinanziert. Gemeinhin ist dies der Grund, weshalb für den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft Schulgeld gezahlt werden muss, zusätzlich zu den Kosten für Hort, Mittagessen und anderen Sachkosten.

Nach der genehmigten Schulgründung gibt es eine Wartefrist von zwei, drei oder fünf Jahren, in welcher der Träger die neue Schule allein finanzieren muss. Erst dann setzt die staatliche Refinanzierung ein, die im Wesentlichen nur aus den anteiligen Personalkosten für die Lehrkräfte besteht. Die damit entstehende Lücke bis zur Deckung sämtlicher Kosten des Schulbetriebs muss der Träger über andere Einnahmen schließen.

Für den Besuch der allgemeinbildenden Grundschulen müssen Familien ein einkommensabhängiges Schulgeld bezahlen, für berufliche Ausbildungsgänge wird ein einheitliches Schulgeld erhoben oder zeitweise vom Bundesland erstattet. Für den Besuch von Förderschulen muss i.d.R. kein Schulgeld gezahlt werden.

Dennoch ist es der Stephanus gGmbH als Schulträgerin wichtig, Schulen für alle Menschen anzubieten. Niemand soll wegen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abgelehnt werden. Die Aufnahmeentscheidung trifft die Schulleitung nach einem Verfahren ohne Betrachtung der finanziellen Verhältnisse. Daher verwenden wir den Begriff Privatschulen für unsere Stephanus-Schulen nicht.

Die Schulen in freier Trägerschaft bieten also in steigendem Maße Schulplätze in allen möglichen Schulformen an, welche der Staat somit nicht zur Verfügung stellen muss. Und dies zu vergleichsweise geringeren Kosten.

Wie die Bundesländer aber nun die Refinanzierung von Bildung in freier Trägerschaft ermitteln, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen und langjähriger Rechtsstreite. Denn es gilt der Grundsatz, dass die Bundesländer als Berechnungsgrundlage ihre eigenen vergleichbaren Personalkosten für einen Schulplatz heranziehen.

Nach einer Klage, der sich auch die Stephanus gGmbH angeschlossen hatte, ging vor Weihnachten 2021 ein längerer Rechtsstreit erfolgreich für die AGFS (Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen) Brandenburg gegen das Bildungsministerium Brandenburg zu Ende.

Dabei ging es im Wesentlichen um die Einbeziehung einer neuen höchsten Erfahrungsstufe in den Gehältern der brandenburgischen Lehrkräfte in die Ermittlung der Refinanzierungssätze für die Personalkosten der Lehrkräfte an freien Schulen. Nachdem das Verwaltungsgericht für die Freien Schulträger entschieden hat, dürfen sie sich jetzt im Land Brandenburg über Nachzahlungen für die letzten Jahre freuen.

Eine vergleichbare Klage ist jetzt auch in Berlin in Planung. Im Allgemeinen geht es dabei immer um die Gleichbehandlung der Schulen in freier Trägerschaft.

Martin Reiche
Leiter des Geschäftsbereiches Bildung

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