Trägerwechsel für die Kita in Brüssow abgelehnt

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow (Landkreis Uckermark) hat sich in ihrer Sitzung am 29. Januar 2018 gegen den Trägerwechsel der neu errichteten kommunalen Kita „Sonnenschein" an die Stephanus-Stiftung ausgesprochen. Damit hob das Gremium eine gegenteilige Entscheidung aus dem Jahr 2015 wieder auf.

Begründet wurde die Entscheidung mit zu befürchtenden Kostensteigerungen für die Kommune sowie die Zweifel, ob eine Mehrheit der Brüssower Bürger eine Kindertagesstätte in konfessioneller Trägerschaft wünscht. Auch sorgten sich die meisten Abgeordneten, ob die Stadt ihre Einflussmöglichkeiten auf die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Kitabetriebs bei einem Trägerwechsel aufgibt.

In einer ersten Reaktion bedauert Torsten Silberbach, Vorstandsvorsitzender der Stephanus-Stiftung, diese Entscheidung und sagt: „In den vergangenen Jahren haben wir den Neubau sowie den möglichen Betriebsübergang engagiert und konstruktiv vorbereitet und begleitet. Wir waren immer bereit, alle offenen Fragen im Austausch mit den Partnern vor Ort zu beraten und zu klären.“

In der Stadtverordnetenversammlung im November 2018 hatten Vertreter der Stephanus-Stiftung auf geäußerte Fragen und Befürchtungen reagiert. Anschließend sei man davon ausgegangen, dass der 2015 gefasste Beschluss zum Übergang verbindlich bleibt. Im November 2018 wurden weitere Gespräche verabredet, die jedoch nicht mehr stattgefunden haben.

„Gerne hätten wir die angesprochenen Fragen mit Vertretern des Amtes, der Elternschaft, des Teams der Kita und auch den Stadtverordneten vor einer solchen anderen Entscheidung beraten und ausgeräumt“, sagt Vorstand Torsten Silberbach. Er gehe davon aus, dass dies zu einem für alle Beteiligten guten Ergebnis geführt hätte.

Alle Stephanus-Bildungseinrichtungen fühlen sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Das bedeutet, in den Stephanus Kindertagesstätten können sich die Kinder frei entfalten und wir schützen ihre Würde. Die Begegnung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen gehört zu unserem Konzept. Wie im Kitagesetz schon für alle Träger verbindlich beschrieben, werden dabei die unterschiedlichen Lebenslagen, kulturellen und weltanschaulichen Hintergründe sowie die alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnisse der Jungen und Mädchen berücksichtigt.

Ein Vorvertrag mit dem Amt Brüssow regelt nun das weitere Umgehen im Zusammenhang mit den dort von der Stephanus-Stiftung zugesagten Kostenübernahmen für die Entwicklung des Projektes. Über die entsprechenden Details werden sich die Beteiligten nun ins Benehmen setzen. Welche rechtlichen Auswirkungen die Aufhebung des Beschlusses von 2015 hat und auch die Form, in der sie erfolgte, wird geprüft.

„Selbstverständlich bleiben die Arbeit der Einrichtung „Haus am See“ und unser weiteres Engagement in der Stadt von der Entscheidung am Dienstag unberührt“, erklärt Vorstand Torsten Silberbach. „Im Zentrum unserer Arbeit stehen die durch unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuten Menschen.“

Martin Jeutner
Leiter Stabsstelle Unternehmenskommunikation

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