Gemeinschaftsunterkunft Haarlemer Straße 89

Ab dem 1.Mai 2019 verantwortet die Stephanus-Stiftung nicht mehr die Arbeit in der Gemeinschaftsunterkunft Haarlemer Straße 89 mit mehr als 600 Bewohnerinnen und Bewohnern.

Im Auftrag des Berliner Senats haben wir uns seit Februar 2017 gerne dieser Aufgabe gestellt, wobei die Stephanus-Stiftung nur für die inhaltliche Arbeit verantwortlich war. Für die Gebäudebewirtschaftung liegt die Zuständigkeit direkt beim Land Berlin. Aufgrund vielfältiger baulicher Mängel mussten im April leider schon ca. 300 Bewohnerinnen und Bewohnern in die Gemeinschaftsunterkunft Chris-Gueffroy-Allee 47-65 (12437 Berlin) umziehen.

Seit Februar 2017 wurde der Stephanus-Stiftung der Betreibervertrag sieben Mal verlängert. Um den Betrieb und die Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitenden und Klienten optimal wahrnehmen zu können, haben wir dem LAF vorgeschlagen, anstelle der sehr kurzfristigen Verträge, Vereinbarungen von sechs bis zwölf Monaten abzuschließen. Das LAF hat diesem Vorschlag nicht zugestimmt und übergibt nun auch die inhaltlichen betreuerischen Aufgaben dem landeseigenen Betrieb (Link zur Webseite).

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