SBV: Was ist das?

Der Vertreter: Michael Ambellan im Auftrag der SBV

Der Vertreter: Michael Ambellan im Auftrag der SBV

Transparenz und Information - Michael Ambellan setzt sich bei Stephanus für die Interessen von schwerbehinderten Mitarbeitenden ein.

Michael Ambellan ist ein viel beschäftigter Mann. Eigentlich arbeitet der gelernte Tischlermeister als Sachbearbeiter. Doch neben diesem Amt bekleidet der 59-Jährige noch weitere Positionen unter dem Dach der Stephanus-Stiftung: Er ist Vorsitzender der Mitarbeitervertretung des Waldhofs Templin, Vorstandsmitglied der VGMAV (Verbund-Gesamtmitarbeitervertretung) und Vertrauensmann der insgesamt 215 Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung. Diese Interessenvertretung gewährleistet einen gewissen Nachteilsausgleich.
Die Hauptaufgabe der Schwerbehindertenvertretung (SBV) liegt nach § 178 Abs. 1 SGB IX in der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den Betrieb. Neben der allgemeinen Interessenvertretung steht Michael Ambellan vor allem beratend zur Seite. „Hilfestellung und Beratung gehören für mich zum Tagesgeschäft“, sagt Ambellan. „Die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften wie zum Beispiel ein erhöhter Urlaubsanspruch, Hilfe bei Anträgen und die stetige Prüfung, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt und somit den Förderauftrag erfüllt, gehören zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.“ Eine weitere zentrale Aufgabe sei der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach dem Schwerbehindertenrecht nach § 166 SGB IX mit dem Arbeitgeber, in der geregelt werden soll, wie das Ziel der Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer umgesetzt werden soll, erläutert Ambellan.

Außerdem nimmt die Schwerbehindertenvertretung Hinweise und Beschwerden entgegen, um sie an entsprechender Stelle vorzutragen und zu verteidigen. Kurzum - der Vertrauensmann setzt sich mit Energie, Engagement und Leidenschaft für die Belange der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ein, um einen bestehenden Nachteil abzumildern.

Administrativ hat die SBV vor allem bei Einstellungen und Kündigungen zu wirken und bei Eingliederungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen ist immer dann notwendig, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Schwerbehinderung betroffen ist egal ob schon länger oder gerade erst geschehen. „Bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa nach einem Unfall, sollte der Arbeitgeber möglichst frühzeitig das Gespräch mit der SBV und allen beteiligten Organen suchen“, rät Ambellan.

Auf die Frage nach Missverständnissen und deren Vermeidung erwähnt Michael Ambellan die Diskrepanz zwischen Führungskräften und Betroffenen. „Der Status eines Schwerbehinderten führt zu einigen Rechten, ist aber kein Freibrief. Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Mitarbeitenden überträgt nicht alle Nachteilsausgleiche […] ein verbreiteter Irrglaube auch bei Leitenden.“ Als Vorstandsmitglied der Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) und als Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung ist Michael Ambellan vor allem eines wichtig: „Wir wollen Transparenz schaffen, informieren und mit unserer Tätigkeit insbesondere auch die Menschen um uns herum sensibilisieren.“

Andreas Bauer
Volontär Unternehmenskommunikation

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