Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der Charta in Brandenburg, haben 14 Organisationen das Papier im Potsdamer Nikolaisaal unterzeichnet. Für die Stephanus-Stiftung tat das Pfarrer Hanfried Zimmermann, Beauftragter des Vorstands. Damit ist die Charta nun auch für die Stephanus-Stiftung verbindlich.
Zu dieser Veranstaltung eingeladen hatte die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V., an der auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerin, Stefan Zierke, teilnahm. Er sagte: „Uns ist wichtig, dass die Menschen in einer der schwersten Zeiten ihres Lebens nicht alleine sind. Deshalb unterstützen wir diejenigen, die sich um die Schwerstkranken und Sterbenden kümmern, ihnen Halt geben, diejenigen unterstützen, die gerade einen geliebten Menschen verlieren. Ohne die haupt- und ehrenamtlich Engagierten ist gute Hospizarbeit nicht denkbar."
Deshalb wurden bei der Veranstaltung auch alle ehrenamtlich tätigen Personen gewürdigt, die sich an der Brandenburger Hospizarbeit beteiligen, darunter auch der ambulante Stephanus-Hospizdienst in Bad Freienwalde. Die Botschaft: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen" steht über den fünf Leitsätzen der Charta. Sie spiegeln die gesellschaftlichen Herausforderungen, die Anforderungen an die Versorgungsstrukturen, Aus-, Weiter- und Fortbildung, Entwicklungsperspektiven und Forschung sowie die internationale Dimension wider.
Martin Jeutner
Leiter Unternehmenskommunikation