Betriebliches Eingliederungsmanagement

Patricia Lüth (links) und Ina Bittner aus dem Bereich Personal der Zentralen Dienste sind ansprechbar für alle Fragen des BEM 

Eine Chance für Mitarbeitende und Dienstgeber

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie hat der Vorstand vor einigen Monaten die Neuorganisation des Prozesses zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in der Stephanus-Stiftung auf den Weg gebracht. Die Arbeitsgruppe zum BEM, bestehend aus einigen Einrichtungsleitungen sowie Vertreter*innen der Mitarbeitervertretung und dem Bereich Personal, legte in mehreren Zusammentreffen dafür den Grundstein. Ina Bittner und Patricia Lüth aus dem Bereich Personal haben daran mitgearbeitet und beleuchten im Gespräch mit der Rundschau den neuen Prozess. 

 

Was bedeutet Betriebliches Eingliederungsmanagement und welche Neuerungen gibt es im BEM-Verfahren? 

Das BEM ist eine Säule im Gesundheitskonzept der Stephanus-Stiftung. Die Gesundheit der Mitarbeitenden liegt uns am Herzen. Wir möchten im Rahmen des Machbaren, die Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze so gestalten, dass die Mitarbeitenden mit Freude, Motivation und Begeisterung ihrer Arbeit nachgehen und ihre Gesundheit geschützt wird. Durch die Digitalisierung des BEM-Verfahrens können wir zukünftig anonyme Auswertungen zur Wirksamkeit des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ziehen, ggf. lenkend eingreifen und so auf eine Verstetigung einer gesunden Unternehmenskultur hinwirken. 

 

Wann wird das BEM vom Dienstgeber angeboten?

Ist die mitarbeitende Person innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, wird der Dienstgeber aktiv und lädt den Mitarbeitenden zu einem ersten Gespräch ein. Für den Dienstgeber besteht nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchaus die Pflicht zur Durchführung eines BEM-Verfahrens. Aber auch die Mitarbeitenden können auf die jeweiligen Vorgesetzten zugehen und um ein BEM-Gespräch bitten. 

 

Wie läuft ein BEM-Verfahren ab?

Jedes BEM-Verfahren hat einen individuellen Verlauf. Im Rahmen des vertraulichen Gesprächs wird die Ist-Situation besprochen und nach Möglichkeiten gesucht, die betroffene Person in den Betrieb wieder einzugliedern bzw. ihre Gesundheit wieder zu stabilisieren.

 

Was sind die Vorteile an der Teilnahme am BEM?

Der wichtigste Faktor ist aus unserer Sicht, dass man mit den jeweiligen Vorgesetzten in Kontakt bleibt und die Vertrauensbeziehung aufrechterhält. Trotz gesundheitlicher Probleme wieder bzw. immer noch im Beruf zu stehen, ist manchmal nicht einfach. Oft haben Mitarbeitende ein schlechtes Gewissen wegen der Fehlzeiten. Zum einen, weil zunächst Kolleg*innen für sie einspringen müssen und Mehrarbeit leisten müssen, bis der betriebliche Ablauf umorganisiert wurde. Zum anderen, weil sie gewissenhaft ihrer Tätigkeit nachgehen wollen.

Gerade hier bietet ein frühzeitiges BEM-Gespräch eine Orientierungshilfe sowohl für Mitarbeitende als auch für Dienstgeber. Der Dienstgeber kann sich auf die Ausfallzeiten einstellen und den Betrieb umorganisieren, die betroffenen Mitarbeitenden bekommen unterstützende Hilfe beim Erhalt des Arbeitsplatzes und ihrer Gesundheit.

 

Wie sieht die unterstützende Hilfe aus?

Das kommt ganz auf den individuellen Einzelfall an. Manchmal reicht ein wertschätzendes Gespräch zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden, um den Wiedereinstieg zu erleichtern. Der Dienstgeber kann aber auch in gemeinsamer Absprache Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung ergreifen.

 

Wie sehen solche Maßnahmen aus?

Auch hier kommt es ganz auf den Einzelfall an. In vielen Fällen hilft bereits eine stufenweise Wiedereingliederung im Hamburger Modell. Hier wird über mehrere Wochen die Arbeitsleistung stundenmäßig erhöht, bis die Mitarbeiter*in am Ende die volle Arbeits- und Leistungsfähigkeit wieder erreicht hat. Medizinische Rehamaßnahmen können dabei ebenfalls helfen. Manchmal bedarf es aber auch einer (zeitlich befristeten) Arbeitszeitreduzierung oder einer Veränderung in der Arbeitsorganisation oder gar in der Tätigkeit. Bei Bedarf können auch eine Umsetzung oder Versetzung in Betracht kommen. Auch technische und persönliche Hilfsmittel, die vom Dienstgeber gestellt werden, können die Arbeit erleichtern und geeignetere Arbeitsbedingungen schaffen. Beispielhaft zu nennen wären hier Hebehilfen, ergonomische Arbeitsmittel etc. 

 

Wie können sich die betroffenen Mitarbeitenden auf ein BEM-Gespräch vorbereiten?

Indem sie sich vor dem Gespräch mit folgenden Fragestellungen beschäftigen:

  •     Was kann ich tun, damit sich mein Gesundheitszustand verbessert und meine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird?
  •     Welche Faktoren meines Arbeitsplatzes könnten meinen Gesundheitszustand beeinträchtigen?
  •     Wie lässt sich mein Arbeitsplatz umgestalten, damit ich dort wieder eingesetzt werden kann?
  •     Welche Anpassungen meiner Tätigkeitsinhalte sind erforderlich?
  •     Welche weiteren Vorschläge möchte ich einbringen?
  •     Welche Zugeständnisse bin ich bereit zu machen?
  •     Was möchte ich am Ende des Gesprächs erreicht haben?

 

Welche Kontaktpersonen stehen für Mitarbeitende im Unternehmen bereit?

In erster Linie ist die Führungskraft erste Ansprechpartner*in der Mitarbeitenden. Wenn es spezielle Fragen zum BEM gibt, besteht die Möglichkeit, sich an Patricia Lüth und Ina Bittner sowie an die die örtlich zuständige Mitarbeitervertretung zu wenden. 

 

Und was würden Sie beide persönlich den Mitarbeitenden noch mit auf den Weg geben wollen?

Haben Sie keine Angst vor dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, sondern sehen Sie den Prozess als Chance! Es ist nachvollziehbar, dass einige Mitarbeitende zunächst einmal zögern, wenn sie zu einem BEM-Gespräch eingeladen werden. Wir wollen die Mitarbeitenden jedoch dazu ermutigen, Einladungen zu BEM-Gesprächen anzunehmen. Dabei ist und bleibt die Teilnahme natürlich freiwillig. Um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeitenden wiederherzustellen bzw. zu erhalten, kann ein BEM-Verfahren jedoch ungeahnte Potenziale hervorbringen.

 

Martin Jeutner

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