Erst am Freitag, 15. März 2019, stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 345 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen bei 240 Enthaltungen für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts.
Heute - nur fünf Jahre später - wird an den Grundrechten unserer Demokratie gerüttelt, Inklusion als „Irrweg“ bezeichnet.
„Nach meinen Besuchen der Einrichtungen der Stephanus-Stiftung in meinem Wahlkreis ist mir deutlich geworden, dass ich aktiv gegen die Ausgrenzung angehen will. Von der politisch rechten Seite wird Stimmung gegen Inklusion und Integration gemacht. Das brauchen wir nicht in der Uckermark!“, bekennt sich Hanka Mittelstädt eindeutig zu gesellschaftlichem Zusammenhalt.
Mit der Einführung des inklusiven Wahlrechts wurden Verfahren zum Schutz der Stimmabgabe etabliert und Hilfsangebote wie die Wahlassistenz implementiert. Sie ermöglicht wahlberechtigten Personen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen oder Leseunfähigkeit Unterstützung benötigen, ihre Stimme abzugeben.
Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber hinaus vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Ist dies nicht der Fall, können sich die Wählenden nach dem nächstgelegenen barrierefreien Wahllokal nahe ihrer Gemeinde erkundigen und mit einem neu beantragten Wahlschein dort wählen.
Das Wahlrecht für Alle ist ein wichtiger Meilenstein unserer Gesellschaft, die für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz steht. Wer diesen Meilenstein nun als „Irrweg“ bezeichnet, ist auf dem Holzweg.
Charlotte Biermann, Pressesprecherin