In der Stephanus-Stiftung gibt es verschiedene Wege, Anliegen und Verbesserungsideen zu platzieren: die Beschwerdeverfahren im Rahmen unseres Qualitätsmanagements, unsere Mitarbeitendenvertretungen, Vertrauenspersonen und ein Hinweisgebersystem.
Qualitätsmanagement
Im Rahmen unseres internen Qualitätsmanagements können Verbesserungsvorschläge zu jederzeit an Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Bereichen telefonisch, per Mail oder auch per Brief eingebracht werden. Mittels Beschwerdeformularen vor Ort können z.B. die Qualität des Essens, der Umgang mit Klient*innen oder die Sauberkeit einer Einrichtung thematisiert werden.
Mitarbeitendenvertretungen
Auch die Mitarbeitendenvertretungen (MAV) bieten ein Meldesystem nur für die Mitarbeitenden. Sie fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange aller Mitarbeitenden und tritt für deren Interesse gegenüber Stephanus als Arbeitgeber auf.
Vertrauenspersonen und Gleichstellungsbeauftragte
Vertrauenspersonen und Gleichstellungsbeauftragte unterstützen, um partnerschaftliches Verhalten und Gleichbehandlung der Mitarbeitenden zu fördern. Die Vertrauenspersonen können eine erste Anlaufstelle sein, um vertraulich eine Beschwerde zu platzieren oder sich Rat im Umgang mit einer problematischen Situation zu holen.
Hinweisgebersystem
Bei Stephanus gibt es die Möglichkeit, über eine externe Anwaltskanzlei auf Missstände oder eklatantem Fehlverhalten hinzuweisen. Diesen Kanal können Mitarbeitende anonym nutzen, wenn sie Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetzesverstöße bei Stephanus beobachten. Die gemeldeten Fälle werden geprüft und aufgeklärt. Die Grundsätze dieses Meldesystems wurden in der Stephanus Ordnung 21 – „Hinweisgebersystem bei Stephanus“ festgehalten.
Verschiedene Meldesysteme - Gemeinsame Grundsätze
Die Basis all dieser Optionen bilden die Grundsätze im Umgang mit Eingaben bei Stephanus. Sie beschreiben, wie wir zuverlässig und zeitnah mit Hinweisen umgehen. So soll gewährleistet sein, dass bei der Aufklärung der Eingaben sowohl die einbringende Person als auch die ggf. beschuldigte Person geschützt sind. So werden nächste Schritte immer in Absprache mit der Person erfolgen, ihre Identität und das Anliegen höchst vertraulich behandelt.
Bei Stephanus wollen wir sicherstellen, dass Unstimmigkeiten, Verbesserungspotentiale und Ungleichbehandlung adressiert und aufgelöst werden können. So kann sich die von allen gewünschte Kultur des Miteinanders entfalten und zum Gelingen unseres Auftrages beitragen.
Carola Rätz, Personalentwicklung
Julia Steger