Flexibel arbeiten - Zeitwertkonten ermöglichen längere Auszeit vom Arbeitsplatz

Personalleiter Dr. Norbert Manterfeld (links) und Ralf Zimmermann, Leiter der Verbund Gesamtmitarbeitervertretung

Personalleiter Dr. Norbert Manterfeld (links) und Ralf Zimmermann als Leiter der Verbund Gesamtmitarbeitervertretung

Seit dem 1. April 2020 gibt es in der Stephanus-Stiftung ein neues Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Auszeit planen.

Mit einem Zeitwertkonto können sie Geldwerte aus ihrem Gehalt langfristig ansparen. Diese Beträge können sie dann später für eine längere berufliche Auszeit nutzen, ohne ihren Arbeitsplatz bei der Stephanus-Stiftung aufzugeben.

Dazu schloss der Stephanus Vorstand mit der Verbund Gesamtmitarbeitervertretung (VGMAV) eine Dienstvereinbarung ab.

„Mit den Zeitwertkonten bekommen die Mitarbeitenden neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“, erläutert Dr. Norbert Manterfeld, Bereichsleiter Personal der Stephanus Stiftung.

Die arbeitsfreie Zeit können die Mitarbeitenden nutzen, um beispielsweise auf eine längere Reise zu gehen, sich voll auf die Erziehung der Kinder zu konzentrieren oder einen Angehörigen zu pflegen. Für Mitarbeitende, die sich ihrem Renteneintritt nähern, gibt es dadurch auch die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen.

Mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten füllen die interessierten Kolleginnen und Kollegen ihre Zeitwertkonten auf verschiedene Weise. Zum Beispiel können sie auf einen Teil des tariflichen Jahresurlaubs verzichten und bringen den Geldwert von bis zu vier Tagen jährlich ein. Sie können auch einen Teil des monatlichen Gehalts oder Teile der Jahressonderzahlung einzahlen. Aus den angesparten Beträgen auf dem individuellen Zeitwertkonto wird dann ein Gehalt gezahlt, wenn man zum Beispiel ein Sabbatical nimmt. 

Dr. Norbert Manterfeld ergänzt: „Es geht also um das Einbringen von Geldbestandteilen und nicht Arbeitszeit, wie vielfach angenommen. Damit ist auch deutlich, dass die Neuregelung keinen Anreiz schafft, vorauszuarbeiten, um die Überstunden dann in ein Langzeitkonto einzubringen.“

Mehrstunden können in das Zeitwertkonto nur dann eingezahlt werden, wenn am Ende des Jahres mehr als 50 Plusstunden anfallen. Dies bedarf jedoch einer vorherigen Einzelfallgenehmigung durch die jeweilige Einrichtungsleitung.

Neue Möglichkeiten, Lebensarbeitszeit zu gestalten

Mit der Vereinbarung über die Zeitwertkonten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer Auszeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ralf Zimmermann, Vorsitzender der Verbund Gesamtmitarbeitervertretung rät jedoch vorab zu einer reiflichen Abwägung. „Man sollte zunächst überlegen, ob man auch ohne die o.g. Gehaltsbestandteile gut zurechtkommt. Wer regelmäßig auf sein volles Einkommen angewiesen ist, dem wird es nicht gelingen, für ein Sabbatical anzusparen.“

Für die Abwicklung der Formalitäten hat die Stephanus-Stiftung einen Vertrag mit der „R+V Versicherung“ geschlossen. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interesse an einem Zeitwertkonto haben, erhalten sie dort eine entsprechende Beratung. Dabei besprechen sie, wo und wie das Zeitwertkonto sicher angelegt ist. 

„Wichtig ist auch zu wissen, dass man nicht zwingend nach dem Sabbatical an den gleichen Arbeitsplatz zurückkehrt, den man zuvor hatte“ sagt Ralf Zimmermann. Es müsse aber ein entsprechender Arbeitsplatz in Tätigkeit und Vergütung sein. Ins gleiche Team nach der Auszeit zurückzukehren, könne unter Umständen nicht möglich sein.

In besonderen Fällen kann ein Zeitwertkonto abgebrochen werden. Diese besonderen Fälle müssen jedoch wirklich schwerwiegend sein. Ralf Zimmermann: „Diese Fälle sind in der Dienstvereinbarung beschrieben und wie man damit umgeht.“

Wer über so ein Zeitwertkonto nachdenkt sollte sich vorher eng mit den jeweiligen Vorgesetzten abstimmen. Dies ist wichtig für die langfristige Planung und praktische Durchführung. Über die Einrichtung und Nutzung des persönlichen Zeitwertkontos schließen die Nutzer mit ihren Vorgesetzten eine individuelle Vereinbarung. Darin sind dann auch Ansparphase und Freistellungsphase beschrieben.

Martin Jeutner
Pressesprecher
Stabsstelle Kommunikation

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