Auswirkungen der neuen Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats auf die Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH

Die Stephanus-Werkstätten Berlin dürfen vorerst bis zum 31. Juli 2020 nicht vollumfänglich öffnen. Das betrifft auch die Beschäftigungs- und Förderbereiche.

Die Zahl der gleichzeitig nutzbaren Arbeits- und Betreuungsplätze in der Werkstatt ist zur Zeit auf 50% begrenzt, ab 6. Juli 2020 können 75% der Plätze gleichzeitig genutzt werden. Voraussetzung für die Arbeit und Betreuung im Arbeitsbereich, im Berufsbildungsbereich und im Beschäftigungs- und Förderbereich ist die Zustimmung des Menschen mit Beeinträchtigung bzw. der gesetzlichen Vertretung.

 

Die Kolleg*innen der Sozialen Dienste nehmen telefonisch Kontakt zu den Beschäftigten auf, die ihre Arbeit und Beschäftigung wieder aufnehmen können. Sie können sich bei Fragen gerne ebenfalls telefonisch mit den Kolleg*innen der Sozialen Dienste in Verbindung setzen.

 

Im Beschäftigungs- und Förderbereich gibt es ab sofort keine Notbetreuung mehr. Die Aufnahme der Beschäftigung im Beschäftigungs- und Förderbereich erfolgt immer nach individueller Absprache zwischen Sozialem Dienst und dem Beschäftigten bzw. der gesetzlichen Vertretung und ggf. anderen begleitenden Personen.

Die Aufnahme von Arbeit und Beschäftigung in der Werkstatt ist nur bei Einhaltung der Regeln des Hygienekonzeptes der Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH bzw. der aktuellen Infektionsverordnung des Berlin Senats möglich.

 

Wir informieren an dieser Stelle über Neuigkeiten zur Arbeit und Beschäftigung in den Stephanus-Werkstätten Berlin und wünschen Ihnen eine gute Sommerzeit.

Zurück

Diesen Artikel ausdrucken