Gleichzeitig setzen wir täglich die staatlichen und internen Vorgaben zum Schutz aller Beschäftigten und Mitarbeiter*innen um.
Uns ist es dabei wichtig, dass Menschen ihr Recht auf einen Arbeitsplatz wahrnehmen können. Mit der Möglichkeit zu einer modifizierten Leistungserbringung können dabei individuelle Anforderungen jedes und jeder Beschäftigten sowie der Werkstatt berücksichtigt werden.
Die Berliner Senatsverwaltung und die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte setzen sich ebenfalls für ein weiteres Offenhalten der Werkstätten ein.
Dazu gibt es von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine aktuelle Stellungname, die Sie gerne hier nachlesen können:
Stellungnahme der Senatsverwaltung zum Nachlesen