Der Berliner Senat hat am 7. Mai 2020 Veränderungen in der Eindämmungs-Verordnung beschlossen.
Menschen mit Behinderungen dürfen ab 18. Mai 2020 unter Einhaltung aller Hygiene-Regeln wieder in die Werkstatt kommen.
Dabei wird die Zahl der Plätze im Arbeits-Bereich und im Berufsbildungsbereich zunächst auf 35 % der am 17. März 2020 vorhanden Plätze begrenzt. Das heißt, dass im Moment nicht alle Menschen gleichzeitig in der Werkstatt arbeiten können.
Wir besprechen mit jedem beschäftigten und betreuten Menschen, ob und wann er in die Werkstatt kommen kann.
Weitere Voraussetzungen für die Beschäftigung und Betreuung in der Werkstatt sind die Zustimmung des Menschen mit Behinderung und ein betriebsärztlich abgestimmtes Infektionsschutzkonzept.
Die schrittweise Öffnung gilt im Moment noch nicht für den Beschäftigungs- und Förderbereich.
Die Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH organisieren jetzt alle notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Verordnung ab 18. Mai 2020. Alle bei uns beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen werden über die Veränderungen und die notwendigen Verhaltensweisen in Kürze informiert. Wir freuen uns, dass wir am 18. Mai 2020 wieder gemeinsam starten können.
Bis zum 15. Mai 2020 gelten die bisherigen Bedingungen für eine Notbetreuung.
Hier finden Sie die aktuelle Berliner Verordnung: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/