Der Berliner Senat hat am 28. Mai 2020 wieder Veränderungen in der Eindämmungs-Verordnung beschlossen.
Ab 2. Juni 2020 können 50% der vorhandenen Plätze gleichzeitig belegt werden. Das heißt, dass jetzt wieder mehr Menschen in den Werkstätten arbeiten dürfen. Alle Hygiene-Regeln müssen weiterhin eingehalten werden. Die geltenden Hygiene-Regeln sind im Hygiene-Konzept der Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH zusammengefasst.
Auch in den Beschäftigungs- und Förderbereichen gibt es Veränderungen.
Die Notbetreuung kann ausgeweitet werden, wenn
- der Mensch mit Behinderung der Wiederaufnahme der Beschäftigung zustimmt und
- ein abgestimmtes Infektionsschutz-Konzept in der Werkstatt vorhanden ist.
Bitte melden Sie sich bei den Sozialen Diensten der Stephanus-Werkstätten Berlin, wenn Sie Fragen haben und wenn Sie wieder in die Werkstatt kommen möchten.
Die Telefon-Nummern der Sozialen Dienste finden Sie auf den Seiten der Betriebs-Stätten.
Hier finden Sie:
- die aktuelle Berliner Verordnung (zu den Werkstätten - §11a): https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung
- das Hygiene-Konzept der Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH