Aufnahmeverfahren
Für das Aufnahmeverfahren und die Schulplatzvergabe gelten folgende Grundsätze:
- Vor einer Entscheidung über die Aufnahme findet ein Anmeldegespräch statt. Zu diesem werden Eltern und Kinder eingeladen. Das Gespräch soll Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Klärung offener Fragen bieten.
- Grundsätzlich werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen geachtet.
- Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage des Anmeldegesprächs und vorbehaltlich des Ergebnisses der schulärztlichen Stellungnahme. Der Anteil der zum Zeitpunkt der Antragstellung diagnostizierten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollte 4 Schüler pro Jahrgang nicht überschreiten.