Corona-Einschränkungen in den Stephanus-Werkstätten dauern auch nach dem 20. April 2020 weiter an

Die Bundesregierung hat am 15. April 2020 neue Beschlüsse zur Bewältigung der Corona Krise gefasst. Einige Beschränkungen des öffentlichen Lebens gelten weiter.

Die Stephanus-Werkstätten in Berlin und Brandenburg bleiben deshalb auch nach dem 20. April 2020 geschlossen.

Wir halten das Betretungsverbot ein und bieten weiterhin die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für eine Notbetreuung an.

Die alternativen Angebote in den Berufs-Bildungs-Bereichen der Werkstätten setzen wir fort. Weiterhin betreuen wir die Beschäftigten telefonisch und schriftlich intensiv weiter, weil sie im Moment nicht in die Werkstatt kommen können.

Weitere Informationen veröffentlichen wir an dieser Stelle, wenn die neuen Eindämmungs-Verordnungen in Berlin und Brandenburg bekannt sind. Die Berliner Eindämmungs-Verordnung wurde am 16.4.2020 bis zum 26.4.2020 verlängert und wird am 21.4.2020 wieder angepasst.

Zurück

Diesen Artikel ausdrucken