Fortsetzung der Corona-Einschränkungen in den Stephanus-Werkstätten

Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 15. April 2020 wurden die Eindämmungs-Verordnungen in Berlin und Brandenburg überarbeitet und verlängert.

 

Damit wird der Betrieb in den Stephanus-Werkstätten in Berlin und in Brandenburg mindestens bis zum 10. Mai 2020 mit den jetzigen Einschränkungen fortgesetzt:
- es gelten weiterhin die vorgeschriebenen Betretungsverbote,
- gleichzeitig wird an allen Betriebsstätten eine Notbetreuung angeboten

Darüber hinaus werden in allen Stephanus-Werkstätten alternative Betreuungsangebote für die Werkstatt-Beschäftigten ermöglicht.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen zur Notbetreuung und zu den alternativen Angeboten an die Sozialen Dienste der jeweiligen Betriebsstätten wenden.

Die Telefonnummern finden Sie auf den Seiten der Betriebsstätten.

Sobald es neue Informationen zum Betrieb der Stephanus-Werkstätten in den beiden Bundesländern gibt, können Sie diese hier nachlesen.

 

Die Texte der aktuellen Eindämmungs-Verordnungen finden Sie hier:
Verordnung Berlin https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung (gültig bis 10. Mai 2020) - § 10a zu Werkstätten
Verordnung Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv (gültig bis 8. Mai 2020) - § 10 Abs. 4 zu Werkstätten

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