Die aktuellen Einschränkungen in den Stephanus-Werkstätten Berlin und in den Werkstätten der Stephanus gGmbH in Brandenburg (Betretungsverbot und Notbetrieb) gelten gemäß der Eindämmungs-Verordnungen der beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg bis zum 19. April 2020.
Am Mittwoch nach Ostern, dem 15. April 2020 entscheidet die Bundesregierung über die Fortsetzung der Kontakt-Beschränkungen und über das weitere Vorgehen. Auch die Bundesländer werden ihre Verordnungen und Maßnahmen danach entsprechend anpassen.
Wir werden Sie an dieser Stelle sofort informieren, wenn es aktuelle Informationen zur Situation der Werkstätten ab dem 20. April 2020 gibt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen angenehme und entspannte Ostertage.
Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll.
Im Auftrag,
Niklas Winter
Qualitätsmanagementbeauftragter
Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH