Lehrgang Kettensäge - Mehr Eigenverantwortung durch Ausbildung

Ausbilder Christoph Winter (links) und Beschäftigte der Stephanus-Werkstätten

Ausbilder Christoph Winter (links) hat den Beschäftigten der Stephanus-Werkstätten individuell und in leichter Sprache die notwendige Theorie und Praxis im Umgang mit einer Kettensäge vermittelt.

Mit der Kettensäge arbeiten Menschen mit Behinderung in der Landschaftspflege

17 Beschäftigte der Stephanus-Werkstätten Ostprignitz-Ruppin (OPR) haben erfolgreich einen Lehrgang zur Handhabung von Kettensägen absolviert. Sie können jetzt deutlich mehr Tätigkeiten selbstständig ausüben. Denn im Arbeitsbereich der Garten- und Landschaftspflege gehört auch das Räumen von Totholz oder das Fällen von Schwachholz zu ihren Aufgaben.

Bisher durften nur Gruppenleiter diese Tätigkeiten mit einer Kettensäge ausführen. „Daher freuen wir uns sehr, dass die Beschäftigten ihre Kompetenzen jetzt so erfolgreich erweitern konnten“, sagt Matthias Ewert, Leiter Sozialer Dienst der Werkstätten OPR.

Dabei geht es natürlich nicht nur um die Arbeitsentlastung für die Gruppenleiter. „Zu unserem Auftrag, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, gehört auch ihre Weiterbildung“, so Ewert. „Deshalb waren wir froh, den erfahrenen Ausbilder Christoph Winter für die Kettensägen-Ausbildung gewinnen zu können. Er hat ganz individuell die notwendige Theorie und Praxis vermittelt.“

Nach dem Lehrgang haben die Beschäftigten eine entsprechende Bescheinigung über ihre erfolgreiche Teilnahme erhalten. Diese unterscheidet sich übrigens nicht von der, die ein Teilnehmender ohne Behinderung bekommen hätte. Lediglich der Theorieteil des Lehrgangs war auf die Fähigkeiten der Beschäftigten angepasst. „Ausbilder Christoph Winter hat sich für den theoretischen Teil viel Zeit genommen und diesen in leichter Sprache aufbereitet“, erinnert sich Matthias Ewert. Die unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Beschäftigten spiegelt sich in der erworbenen Bescheinigung wider: Alle Teilnehmenden dürfen liegendes Holz bearbeiten, 13 Teilnehmende erwarben zusätzlich die Berechtigung zur Fällung von Schwachholz bis 20 cm Durchmesser.

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