Notbetreuung in den Stephanus-Werkstätten Berlin und Werkstätten der Stephanus gGmbH in Brandenburg

Die Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH und alle Werkstätten der Stephanus gGmbH in Brandenburg leisten ihren Beitrag zur Verringerung von sozialen Kontakten, um damit Infektionsketten des neuartigen Sars-CoV-2-Viruses zu unterbrechen. Deshalb bieten alle unsere Betriebsstätten ab Montag, den 23. März 2020 nun noch eine Notbetreuung an.

 

Grundlage dafür sind in Berlin die Erste Änderungsverordnung vom 19. März 2020 zur Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung, hier insbesondere §7a und in Brandenburg die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg i. d. F. vom 22. März 2020, hier insbesondere § 9 Abs. 4.

 

Die angebotene Notbetreuung bzw. der Notbetrieb bezieht sich gemäß der oben genannten Verordnungen auf Personen:

- für die es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt

- deren Angehörige in systemrelevanten Bereichen tätig sind und

- für die eine Betreuung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes dringend erforderlich ist.

 

Die Kolleginnen und Kollegen der Sozialen Dienste in den Berliner Betriebsstätten stehen für eine Beratung und für Auskünfte telefonisch zur Verfügung (Kontaktdaten der Berliner Sozialen Dienste finden Sie auf der Homepage unter den jeweiligen Betriebsstätten).

Die Kommunikation mit den Produktions- und Dienstleistungskunden wird weiterhin über die jeweiligen Betriebsstättenleitungen aufrecht erhalten.
Die Kontaktdaten aller Betriebsstättenleitungen finden Sie unter den jeweiligen Betriebsstätten.

Ab sofort haben Gäste keinen Zutritt mehr zu den Betriebsstätten!
Die beiden oben genannten Verordnungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.

 

Links:

Berlin - Erste Änderungsverordnung vom 19. März 2020 zur Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/artikel.910134.php

Brandenburg - Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22. März 2020

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv

 

 

Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 19. März 2020

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