Die angebotene Notbetreuung bzw. der Notbetrieb bezieht sich gemäß der oben genannten Verordnungen auf Personen:
- für die es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt
- deren Angehörige in systemrelevanten Bereichen tätig sind und
- für die eine Betreuung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes dringend erforderlich ist.
Die Kolleginnen und Kollegen der Sozialen Dienste in den Berliner Betriebsstätten stehen für eine Beratung und für Auskünfte telefonisch zur Verfügung (Kontaktdaten der Berliner Sozialen Dienste finden Sie auf der Homepage unter den jeweiligen Betriebsstätten).
Die Kommunikation mit den Produktions- und Dienstleistungskunden wird weiterhin über die jeweiligen Betriebsstättenleitungen aufrecht erhalten.
Die Kontaktdaten aller Betriebsstättenleitungen finden Sie unter den jeweiligen Betriebsstätten.
Ab sofort haben Gäste keinen Zutritt mehr zu den Betriebsstätten!
Die beiden oben genannten Verordnungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Links:
Berlin - Erste Änderungsverordnung vom 19. März 2020 zur Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/artikel.910134.php
Brandenburg - Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22. März 2020
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 19. März 2020