Die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Blick

Mitarbeitervertretungsarbeit in der Stephanus-Stiftung

In den verschiedenen Unternehmensteilen der Stephanus-Stiftung, in denen die Mitarbeitenden (MA) nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des DWBO (AVR.DWBO) tätig sind, gibt es aktuell 42 Mitarbeitervertretungen (MAV). Damit haben alle Kolleginnen und Kollegen gewählte MAV Mitglieder*innen.  

Eine Ausnahme bildet die neu gegründete Evangelische Stephanus-Grundschule in Pritzwalk. Die Kolleginnen und Kollegen dieser neuen Einrichtung müssen ihre Interessenvertretung demnächst wählen.

Leider gibt es in den Tochtergesellschaften, die nicht die AVR.DWBO anwenden, derzeit keine Interessenvertretungen. Das betrifft Pflegetiger und Stephanus Services.  

Die Arbeit der MAVen ist im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) geregelt. Im Übrigen ist die Bildung von MAVen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) verpflichtend, was in dieser Nachdrücklichkeit für die Bildung von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht gegeben ist.

Zu den Aufgaben einer MAV gehört in erster Linie die Förderung der Mitarbeiterinteressen gegenüber den Einrichtungsleitungen. Das geschieht z.B. bei der Beteiligung in Einstellungs- und Kündigungsvorgängen, beim Abschluss von Dienstvereinbarungen und in der Beratung sowie der Begleitung der MA in Personalgesprächen.  

Die MAV hat jährlich in ihrem Tätigkeitsbericht darzulegen, wie sie ihren Aufgaben nachkommt. Mindestens einmal im Jahr ist durch die MAV eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen. Alle MA werden unter Angabe der Tagesordnung, dazu eingeladen. In dieser nichtöffentlichen Versammlung stellt die MAV u.a. den Tätigkeitsbericht zur Diskussion. Mitglieder der Dienststellenleitung sind ebenfalls, jedoch beschränkt auf einzelne Tagesordnungspunkte, zu der Versammlung einzuladen.  


Förderung der Mitarbeiterinteressen gegenüber den Einrichtungsleitungen

Alle MAVen sind unter dem Dach der Verbund-Gesamtmitarbeitervertretung (V-GMAV) vereint. Der siebenköpfige Vorstand der Verbund-Gesamtmitarbeitervertretung (V-GMAV) organisiert Fortbildungen und regelmäßige Informationsveranstaltungen für die einzelnen MAVen bei Stephanus. Er berät diese und übernimmt interimsweise die Aufgaben der MAV in Einrichtungen, in denen es ggf. keine MAV gibt.

In den monatlichen Sitzungen des Vorstandes der V-GMAV mit dem Vorstand der Stephanus-Stiftung werden u.a. Dienstvereinbarungen verhandelt, die für mehrere Einrichtungen oder stiftungsweit gültig sind. Aktuell reden wir über eine Dienstvereinbarung zum Fahrradleasing per Bruttoentgeltumwandlung. Darüber hinaus geht es auch um die Unternehmensentwicklung und die damit verbundenen Themen mit konkretem Einfluss auf die Interessen der Kolleginnen und Kollegen.

Auf der Ebene des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) sind alle MAVen in der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMV DWBO) organisiert. Sie entsendet die MA-Vertreter in die Arbeitsrechtliche Kommission, in der die AVR gestaltet und weiterentwickelt werden. So nehmen sie direkt Einfluss auf unser Arbeitsrecht und unser Einkommen.

Für Fragen oder Anmerkungen zum Thema stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Ralf Zimmermann
Vorsitzender der Verbund- Gesamtmitarbeitervertretung
der Stephanus-Stiftung und Tochtergesellschaften

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