Gründung von Schulen in freier Trägerschaft wird leichter

Im Januar 2023 diskutierte der Brandenburger Landtag den Antrag der Regierungskoalition „Gründung von Schulen in freier Trägerschaft erleichtern“. Das Ziel sei, die Formalitäten für Initiativen zu vereinfachen und die Rahmenbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern. So soll künftig die Wartefrist für neue Gründungsinitiativen bis zur Gewährung eines Betriebskostenzuschusses von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Das würde den Schulträgern den finanziellen Anfang erheblich erleichtern.

Die Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Brandenburg Petra Budke sagte: „Mit ihren besonderen Profilen und vielfältigen Konzepten bereichern die Schulen in freier Trägerschaft die Brandenburgische Schullandschaft erheblich. Es ist uns ein Herzensanliegen ihre Rahmenbedingungen zu verbessern.“

Ob das auch auf die im Jahr 2022 neu gegründete evangelische Stephanus-Grundschule in Pritzwalk zutrifft, ist noch offen. Auch hier gab es im Jahr 2021 zunächst eine Ablehnung kurz vor Schuljahresbeginn. Im letzten Jahr genehmigte das Bildungsministerium drei Schulgründungen in freier Trägerschaft, beantragt waren 22.  
 
Pastor Torsten Silberbach, Vorstandsvorsitzender der Stephanus-Stiftung, kommentiert den Sinneswandel in der Landesregierung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Landesregierung mit diesem Schritt die Bedeutung der freien Schulen endlich anerkennt. Es wäre zu wünschen, dass auch das Land Berlin diesem positiven Beispiel folgt.“

Rundschau Redaktion 

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