Neue Test- und Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher

Mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung haben sich die Regelungen auch für unsere Wohngemeinschaften verändert.

Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich vorab anmelden. Unabhängig vom Impfstatus muss ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden. Alternativ bietet wir eine Testung vor Ort an. Zudem müssen  Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen, eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) reicht nicht mehr. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner darf maximal zwei Personen täglich zu Besuch empfangen und dies nur in den eigenen Räumlichkeiten.

Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend der Verordnung regelmäßig getestet.

Wir bitten Sie vielmals um Verständnis.

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