Sicherheitsvorkehrungen in der Pandemie (Covid-19): Besuchsregel ab 08.03.2021

Die Regelungen für die Besuche sind in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich und für uns bindend. Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner stehen für uns an oberster Stelle.

Für unser Seniorenzentrum gilt die aktuelle Besuchsregelung, die aus der 7.Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS- CoV-2- Virus und COVID-19 des Land Brandenburg hervorgeht. 2 BesucherInnen pro Tag pro BewohnerInnen mit vorheriger Anmeldung. Innerhalb der Einrichtung und auf dem dazugehörigen Gelände gilt eine FFP 2 Maskenpflicht. Ihr Besuch ist nur mit einem aktuellen negativen Schnelltestergebnis möglich. Dieser findet hier vor Ort statt.

Das Besuchsrecht für mit der Seelsorge betraute Personen, für Urkundpersonen und zur medizinisch-pflegerischen/ gesundheitsförderlichen Versorgung (z.B. Physiotherapie) ist nicht eingeschränkt. Auch Sterbende können weiterhin besucht werden.

Die Maßnahme dient dem Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden.

Die Herausforderungen der Corona-Situation können wir nur gemeinsam bewältigen! Deshalb sind Zusammenhalt, Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme in diesen Zeiten besonders wichtig. Wir danken für Ihr Verständnis und informieren Sie unmittelbar bei Veränderungen an dieser Stelle.

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