Teilhabe im Alter: Der Anspruch bleibt bestehen

Teilnehmerinnen des Fachtages neben einem Info-Tafel

Waren von dem informativen und gut strukturierten Fachtag mit wertvollem Erfahrungsaustausch begeistert: Loreen Dang (li.) und Kira Talg.

Fachtag zum Thema: „Teilhabe in der Eingliederungshilfe - Entwicklung und Darstellung der Assistenz im Alter und am Lebensende“

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes sind die Kostenträger aufgefordert, die Kosten für Assistenzleistungen zu reduzieren. Nicht selten resultiert daraus, dass Leistungen der Eingliederungshilfe reduziert oder gar beendet werden. Dies kann zur Folge haben, dass Menschen mit Behinderung zum Beispiel in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen. Nicht immer ist das der Wunsch der Bewohnenden, denn an anderen Orten kann den individuellen Bedürfnissen behinderter Menschen nicht immer adäquat Rechnung getragen werden.

Das Gesetz stärkt aber auch den Anspruch behinderter Menschen u.a. auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Diesen Anspruch geltend zu machen ist Aufgabe der Eingliederungshilfe.

„Mit dem Ziel, der Personenzentrierung gerecht zu werden, wollen wir uns den neuen Herausforderungen stellen und die mit der Gesetzgebung verbundenen Chancen bestmöglich nutzen,“ resümiert Kerstin Leisterer, Referentin im Geschäftsbereich Wohnen und Assistenz und Organisatorin des Fachtages. Dass es in der Praxis nicht immer leicht ist diesem Anspruch gerecht zu werden, wissen auch Kira Talg, Leiterin der Besonderen Wohnformen im Waldhaus Bad Freienwalde und Loreen Dang, Heilerziehungspflegerin im Weißenseer Katharina-von-Bora-Haus. Beiden bot der Fachtag eine gute Möglichkeit der Information und Fortbildung.  Ihre Eindrücke beschreiben sie so:

Welche Erkenntnisse haben Sie gewonnen?

Kira Talg: Mir wurde sehr deutlich, wie wichtig es ist, die Arbeit mit älteren Menschen und die Begleitung in der letzten Lebensphase in der Eingliederungshilfe als Einheit zu sehen.  Es ist wichtig, sich gegenüber dem Kostenträger stark zu machen, damit jeder ältere Mensch in unseren Wohnangeboten selbstbestimmt und bedürfnisorientiert leben kann. Die Referentin des Fachtages Prof. Dr. Sabine Schäper hat es gut auf den Punkt gebracht: „Der Anspruch auf Teilhabe bleibt eben auch im Alter bestehen.“

Im Austausch wurde mir klar, dass viele Kolleg*innen die gleichen Diskussionen mit dem Kostenträger führen müssen und ich damit nicht allein bin. Daran müssen wir grundlegend arbeiten, wir müssen unser Wissen zum ICF und BTHG (siehe Infokasten) gut implementieren und alle Mitarbeitenden fit machen, sich diesen Herausforderungen zu stellen.

Loreen Dang: Die Versorgung unserer Klienten*innen bis ans Lebensende stellt große Herausforderungen an alle Mitarbeiter*innen, Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen. Daher ist es wichtig, die internen Arbeitsprozesse gemeinsam zu gestalten, individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen, nachzuvollziehen und in der Assistenz zu entsprechen. Ein einheitliches Wissen und Handeln sind wichtig, um Konflikte – z.B. im Team – zu vermeiden. Aber vor allem, um die bestmögliche Assistenz zu gewährleisten.

Was nehmen Sie für sich und Ihre Kolleginnen und Kollegen – und letztlich auch für Ihre Bewohnenden – mit?

Kira Talg: Letztlich hat jeder Mensch mit Behinderung einen Anspruch auf Teilhabe, egal in welcher Lebenssituation er sich befindet oder wie alt oder krank er ist. Diesen Gedanken sollte der Fachtag in die tägliche Arbeit tragen.

Loreen Dang: Teilhabe ist auch ein würdevolles Altern und Sterben. Die Begleitung der anderen Mitbewohner*innen ist ebenso von Bedeutung. Ein verstärktes Auseinandersetzen mit dem Thema Älterwerden, Tod und Sterben muss mit viel Fingerspitzengefühl, Empathie, Professionalität, Individualität und der Anspruch der Mitarbeiter*innen thematisiert werden. Ich konnte meine erworbenen Kompetenzen durch den Fachtag erweitern. Dies hilft mir bei der Umsetzung und in der Arbeit mit den Klienten*innen und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.

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Hintergrund-Info: BTHG und ICF

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist 2020 auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Stärkung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll dafür sorgen, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Unterstützung und Hilfe bekommen, die sie brauchen. Und dass sie nur solche Leistungen erhalten, die sie selbst auch wünschen.

Die ICF ist ein Katalog der Weltgesundheitsorganisation WHO. Mit der ICF werden verschiedene Behinderungen und ihre Auswirkungen auf einzelne Personen beschrieben. Dabei werden die Behinderungen nicht wie Krankheiten beschrieben. Nach der ICF bezieht sich eine Beeinträchtigung immer auf eine bestimmte Person in ihrem individuellen Lebensumfeld und mit ihren persönlichen Bedingungen. Mit der ICF kann dieser Zusammenhang gut beschrieben werden und führt so zu einer neuen Betrachtungsweise des Menschen in der Welt.

Quelle: icf-mobil.berlin
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Kertsin Leisterer/Referintin im Geschäftsbereich Wohnen und Assistenz
Miriam Doberschütz, Unternehmenskommunikation

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