Neue Test- und Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher

Mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung haben sich die Regelungen auch in unserem Haus verändert.

Ein Besuch muss im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail angemeldet werden. Alle Besucherinnen und Besucher müssen zudem - unabhängig vom Impfstatus - einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen. Alternativ bietet unser Haus eine Testung vor Ort an. Alle  Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen, eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) reicht nicht mehr. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner darf maximal zwei Personen täglich zu Besuch empfangen und dies nur in den eigenen Räumlichkeiten.

Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend der Verordnung regelmäßig getestet.

Wir bitten Sie vielmals um Verständnis.

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