Zum einen wurde das Budget für Verhinderungspflege auf 1.612,- Euro pro Kalenderjahr aufgestockt. Es kann nun für die Dauer von 6 statt bisher 4 Wochen in Anspruch genommen werden.
Neu ist auch: Ist das Budget für Kurzzeitpflege (ebenfalls 1.612,- Euro) in einem Kalenderjahr noch nicht aufgebraucht, kann es teilweise (bis zu 50 %) auch für Verhinderungspflege verwendet werden. So können pflegebedürftige Menschen Verhinderungspflege im Gesamtwert von 2.418,- Euro für eine Dauer von bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.
Was ist Verhinderungspflege? Wenn Sie zuhause gepflegt werden und ihre pflegenden Angehörigen zeitweise verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson Sie bereits seit mindestens sechs Monaten in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Verhinderungspflege bieten wir Ihnen in all unseren Häusern an. Wenn Sie möchten, pflegen und begleiten wir Sie rund um die Uhr. Alternativ – wenn Sie nur tagsüber Pflege und Betreuung wünschen – steht Ihnen an einigen unserer Standorte die Tagespflege zur Verfügung.
Wir beraten Sie gern! Sprechen Sie bitte einfach den Sozialdienst im jeweiligen Haus, für das Sie sich interessieren, an.