Preise im Seniorenzentrum Dietrich Bonhoeffer
Für alle Fragen rund um die Finanzierung und Antragsstellung stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte einfach an die Einrichtungsleitung oder unseren Sozialen Dienst
Für alle Fragen rund um die Finanzierung und Antragsstellung stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte einfach an die Einrichtungsleitung oder unseren Sozialen Dienst
Stephanus gGmbH Seniorenzentrum Dietrich Bonhoeffer
Einrichtungsleiter Enrico Barsch
Wriezener Straße 1a
15344 Strausberg
Tel. 03341 30 74 00 2
Fax 03341 30 74 02 5
sz-bonhoeffer@stephanus.orgPflegestufe 0
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |||||||||||
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Pflege und Betreuung pro Tag | 66,53 Euro | 85,30 Euro | 101,47 Euro | 118,34 Euro | 125,90 Euro | ||||||||||
Ausbildungszuschlag pro Tag | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | ||||||||||
Umlagebetrag Pflegeausbildung pro Tag | 3,71 Euro | 3,71 Euro | 3,71 Euro | 3,71 Euro | 3,71 Euro | ||||||||||
Ehrenamtzuschlag pro Tag | 0,05 Euro | 0,05 Euro | 0,05 Euro | 0,05 Euro | 0,05 Euro | ||||||||||
Unterkunft pro Tag | 23,00 Euro | 23,00 Euro | 23,00 Euro | 23,00 Euro | 23,00 Euro | ||||||||||
Verpflegung pro Tag | 7,33 Euro | 7,33 Euro | 7,33 Euro | 7,33 Euro | 7,33 Euro | ||||||||||
Investitionskosten pro Tag* | 6,03 Euro | 6,03 Euro | 6,03 Euro | 6,03 Euro | 6,03 Euro | ||||||||||
Gesamtkosten pro Tag | 106,65 Euro | 125,42 Euro | 141,59 Euro | 158,46 Euro | 166,02 Euro | ||||||||||
Pro Monat (30.42 Tage) | |||||||||||||||
Gesamtkosten pro Monat | 3.244,29 Euro | 3.815,28 Euro | 4.307,17 Euro | 4.820,35 Euro | 5.050,33 Euro | ||||||||||
- Festbetrag Pflegekasse pro Monat | 125,00 Euro | 770,00 Euro | 1.262,00 Euro | 1.775,00 Euro | 2.005,00 Euro | ||||||||||
- Leistungszuschlag Pflegekasse pro Monat** | 290,87 Euro | 290,87 Euro | 290,87 Euro | 290,87 Euro | 290,87 Euro | ||||||||||
Eigenanteil pro Monat | 2.828,42 Euro | 2.754,41 Euro | 2.754,30 Euro | 2.754,48 Euro | 2.754,46 Euro |
* Die Investitionskosten fallen je nach Wohnbereich unterschiedlich aus. Hierzu geben wir Ihnen gerne Auskunft.
** Den hier berechneten Leistungszuschlag zahlt Ihre Pflegekasse in den ersten zwölf Monaten Ihres Aufenthaltes in einer vollstationären
Pflegeeinrichtung. In den Folgejahren werden Sie durch einen höheren Leistungszuschlag noch weiter entlastet.
Der Eigenanteil wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen.
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Bitte beachten Sie: Die Preis-/Kostenangaben sind unverbindlich.
Für einen bestimmten Zeitraum, nämlich bis zu acht Wochen pro Jahr, haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Kurzzeitpflege: Die Kosten werden bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (insgesamt 1.774 Euro pro Kalenderjahr) von der Pflegekasse übernommen. Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Das Budget der Kurzzeitpflege kann zu Lasten des Budgets der Verhinderungspflege auf einen Gesamtbetrag von bis zu 3.386 € pro Kalenderjahr erhöht werden.
Hier können Sie die Kosten für die gewünschte Aufenthaltsdauer berechnen.
* bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39c SGB V)
Gesamtkosten | |
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Pflege und Betreuung | 0,00 Euro |
Umlagebetrag Pflegeausbildung | 0,00 Euro |
Unterkunft | 0,00 Euro |
Verpflegung | 0,00 Euro |
Investitionsentgelt* | 0,00 Euro |
Gesamtkosten | 0,00 Euro |
Anteil Pflegekasse | 0,00 Euro |
Eigenanteil | 0,00 Euro |
Wenn die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Der gesetzliche Höchstbetrag für diese Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Das Budget können Sie für einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung einsetzen (Kurzzeitpflege), ebenso aber auch für Tagespflege. Oder Sie nehmen Angebote unseres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch.
Voraussetzung ist, dass die verhinderte Pflegeperson Sie bereits seit mindestens sechs Monaten in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gerne persönlich
Das Budget der Verhinderungspflege kann zu Lasten des Budgets der Kurzzeitpflege auf einen Gesamtbetrag von bis zu 2.418 € pro Kalenderjahr erhöht werden.
Hier können Sie die Kosten für die gewünschte Aufenthaltsdauer berechnen.
Gesamtkosten | |
---|---|
Pflege und Betreuung | 0,00 Euro |
Umlagebetrag Pflegeausbildung | 0,00 Euro |
Unterkunft | 0,00 Euro |
Verpflegung | 0,00 Euro |
Investitionsentgelt* | 0,00 Euro |
Gesamtkosten | 0,00 Euro |
Anteil Pflegekasse | 0,00 Euro |
Eigenanteil | 0,00 Euro |
Hier können Sie die Kosten für die gewünschte Anzahl der Aufenthaltstage berechnen.
Gesamtkosten | |
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Pflege und Betreuung | 0,00 Euro |
Umlagebetrag Pflegeausbildung | 0,00 Euro |
Beförderungskosten | 0,00 Euro |
Unterkunft | 0,00 Euro |
Verpflegung | 0,00 Euro |
Investitionsentgelt | 0,00 Euro |
Gesamtkosten | 0,00 Euro |
Anteil Pflegekasse | 0,00 Euro |
Eigenanteil | 0,00 Euro |
Bei durchschnittlich ca. 0 Aufenthaltstagen in einem Monat.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie Beförderungskosten teilweise oder ganz.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition können ebenfalls teilweise oder ganz aus Pflegeversicherungsmitteln bezahlt werden, sofern die entsprechenden Budgets noch nicht ausgeschöpft sind. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Leistungen der Tagespflege können ohne Anrechnung auf ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden.
Bei einem Probetag können Sie unsere Tagespflege gerne näher kennen lernen!
Ihre Ansprechpartnerin in der Tagespflege:
Regine Keller (vormals: Rausch) Tel. 03341 / 30 74 00 6 Mail: Regine.Keller@stephanus.org
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Diese Informationen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann daher keine Gewähr übernommen werden; eine Haftung wird ausgeschlossen.