Häufig gestellte Fragen rund um die Aufnahme in unser Seniorenzentrum
Als Voraussetzung gilt mindestens die Bewilligung des Pflegegrades 2. Wenn es zur Aufnahme kommt, muss eine Bewilligung des Pflegeplatzes durch die Pflegekasse vorliegen.
Auf unserer Website sind die Kosten und auch Ihr Eigenanteil übersichtlich dargestellt. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreichen, den Eigenanteil zu begleichen, können Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII stellen. Unsere Mitarbeitenden in der Verwaltung beraten Sie bei Bedarf.
Kosten für zusätzliche Leistungen wie Medikamentenzuzahlungen, Friseur, Fußpflege, Kosmetikartikel, Zuzahlungen für Krankentransporte sind im Eigenanteil nicht enthalten und müssen selbst getragen werden.
Vor dem Einzug laden unsere Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes oder der Verwaltung Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, bei dem alle wichtigen Dinge besprochen werden. Dazu bekommen Sie Informationsblätter ausgehändigt. Diese finden Sie auch hier:
Informationen zum Pflegewohnen in unserem Seniorenzentrum
Informationsblatt gemäß § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe
Sie haben natürlich weiterhin freie Arztwahl. Dabei sollten Sie kurz vor dem Einzug klären, inwieweit ihr/-e Hausärztin/Hausarzt bereit ist, unsere Einrichtung zu besuchen, um Sie weiter zu versorgen. Sollte ein Arztwechsel notwendig sein, werden Sie unsere Mitarbeitenden beraten und unterstützen.
Wir haben eine Kooperation mit einer ortansässigen Apotheke geschlossen, die die Beschaffung der Medikamente organisiert. Auf eigenen Wunsch besteht auch die Möglichkeit, eine Ihnen vertraute Apotheke zu wählen. Dann liegt die Medikamentenbeschaffung in Ihrer Verantwortung.
Die notwendige Anmeldung/Anzeige bei der Pflegekasse zum Einzug übernehmen die Mitarbeitenden der Verwaltung. Das gleiche gilt für die Ummeldung des Hauptwohnsitzes bei der Stadtverwaltung. Weitere mögliche bzw. nötige Ummeldungen besprechen wir mit Ihnen in dem persönlichen Gespräch vor Einzug.
In den Kosten für den Pflegeplatz ist das Reinigen der Wäsche enthalten. Weitergehende Informationen zum Umgang mit der Wäsche finden sie auch hier:
Informationen zum Pflegewohnen in unserem Seniorenzentrum
Informationsblatt gemäß § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe (Seite 5/6)
Das Zimmer ist möbliert. Sehr gerne können Sie es aber nach Ihren eigenen Vorstellungen – entsprechend den räumlichen Möglichkeiten – mit persönlichen Einrichtungsgegenständen ausstatten.
Ja, alle Mahlzeiten werden in unserer Einrichtung selbst frisch zubereitet.
Die Zimmer sind mit einem Telefon- und Kabelfernsehanschluss ausgestattet.
Die persönliche Post wird den Bewohnerinnen und Bewohnern je nach Absprache persönlich zugestellt oder liegt zur Abholung im Wohnbereich bereit.
Neben regelmäßigen kulturellen Veranstaltungen bieten wir Ihnen spezielle Angebote zur individuellen Tagesgestaltung. Über alle in der Einrichtung stattfindenden Aktivitäten informieren Sie unsere Mitarbeitenden. Oder Sie werfen einen Blick auf die aushängenden Veranstaltungspläne.
Sie haben die Möglichkeit, sich im Bewohnerschaftsrat aktiv einzubringen und das Leben in der Einrichtung mitzugestalten. Es gibt darüber hinaus vielfältige Gremien, wo Sie die Möglichkeit der Mitsprache und Mitwirkung haben. Wir versuchen, Sie im höchsten Maße in die Gestaltung des Alltages einzubinden und sind dankbar für Ihre Vorschläge und Meinungen.