Aufnahmeverfahren
Für das Aufnahmeverfahren und die Kitaplatzvergabe gelten folgende Grundsätze:
- Vor einer Entscheidung über die Aufnahme findet ein Anmeldegespräch statt. Zu diesem werden Eltern und Kinder eingeladen. Das Gespräch soll Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Klärung offener Fragen bieten.
- Grundsätzlich werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen geachtet.
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
Wenn Sie Ihr Kind für mehr als 30 Stunden in der Woche in unserer Kita betreuen lassen möchten, benötigen Sie die "Festellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kinderttagesbetreuung" vom Landkreis Barnim.
Das entsprechende Formular müssen Sie 12 Wochen vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt des Landkreises Barnim einreichen. Das Formular und weitere Informationen dazu finden Sie hier: Dienstleistung Details - Landkreis Barnim.