Inhaltlich dockten die Schulungen dort an, wo sich die Praxis der Werkstätten und die gesetzgebende Theorie begegnen. Das beginnt bei den Hintergründen des BTHGs und dem damit verbundenen Paradigmenwechsel über das Verständnis von Behinderung bis hin zu konkreten Konzepten wie das Budget für Arbeit oder das Budget für Ausbildung sowie den leistungszeichnenden Rahmenbedingungen der Bedarfsermittlung und der Teilhabeplanverfahren.
Romy Tornow ist die Leiterin Rehabilitation im Geschäftsbereich Werkstätten. Sie formulierte den Bedarf an flächendeckenden Schulungen und brachte die „Inhouse-Welle“ in Bewegung:
„Das Bundesteilhabegesetz beinhaltet viele Veränderungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Insbesondere strebt es einen wichtigen Wertewandel von einer immer noch oft fürsorgenden Unterstützung von Menschen mit Behinderung, zu einer selbstbestimmten und modernen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft an. Das ist ein Wandel, der in unseren Einrichtungen auch maßgeblich für unseren zukünftigen Bestand sein wird. Die Leistungen, die wir für Menschen mit Behinderung erbringen, sind hierbei am persönlichen Bedarf des Einzelnen ausgerichtet und werden zukünftig intensiv durch Wirksamkeitskontrollen belegt. Wir Stephanus-Werkstätten sind ein professionelles Unternehmen, das auch zukünftig für Menschen mit Behinderung die individuell passgenaue Leistung im Kontext der beruflichen und persönlichen Entwicklungsziele erbringen möchte. Hierfür sind wir verlässlicher Partner und unterstützen diesen Wertewandel auf all unseren unterschiedlichen Tätigkeitsebenen.“
Dies gelte flächendeckend und für alle Mitarbeitenden in den Stephanus-Werkstätten, nicht nur für die Sozialen Dienste. Dazu Romy Tornow:
„Die Sozialen Dienste befassen sich schon seit längerer Zeit mit den Veränderungen des Bundesteilhabegesetzes. Wir begleiten hier intensiv die geplanten Umstellungen besonders in unserem Berichtswesen, der eben schon benannten Wirksamkeitsnachweise und in den neuen Aspekten der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung, auch wenn gerade für Werkstätten noch viele Fragen im BTHG-Umsetzungskontext offen bleiben.
Aktuell erarbeiten wir hier mit den Sozialen Diensten und unserer IT eine ICF-orientierte Bedarfserhebung und eine darauf abgestimmte Zielplanung für unsere Beschäftigten.
Diese Umstellungen bedeuten für alle Mitarbeitenden perspektivisch Veränderungen im Bereich unserer Dokumentation oder auch der Herangehensweise zur Umsetzung der Teilhabeziele für Menschen mit Behinderung in unseren Einrichtungen.
Die BTHG-Schulungen waren ein Baustein in einer Reihe von Informationen, die wir noch mit all unseren Mitarbeitenden besprechen.“
Die Chancen dahinter sind enorm, sagt Romy Tornow:
„Eine große Chance dieses Schulungsformates ist, dass wir den Themenzuschnitt konkret auf unseren internen Bedarf ausrichten konnten. So sind wir sicher, dass alle Mitarbeitenden diese wichtigen Informationen erhalten haben.
Viele Mitarbeitende haben sich über dieses Schulungsformat gefreut und positive Rückmeldungen gegeben. Eine kam von Stephan Thol, Gruppenleiter im Berufsbildungsbereich des Wilhelminenhofs:
„Ich denke, für die kurze Zeit hat man einen guten Einblick des BTHGs bekommen. Das Thema „Bundesteilhabegesetz und die Werkstatt für behinderte Menschen“ ist interessant, aber auch sehr umfangreich.“
Über die Reaktionen seiner KollegInnen erzählt Stephan Thol:
„Die Schulung wurde von Svenja Hartmann sehr lebendig und mit Witz vermittelt, das kam gut an.“
Romy Tornow:
„Sich gemeinsam Themen zu widmen, stärkt unsere Stephanus-Gemeinschaft, stärkt unsere Ausrichtung durch wichtiges Fachwissen und schärft unseren Blick für die Veränderungen, die wir gerade im BTHG-Kontext nur zusammen bewältigen können.“
Deshalb finden diese und weitere Schulungen zum Thema BTHG in allen Stephanus-Werkstätten statt.
Svenja Hartmann
Referentin Geschäftsbereich Werkstätten