Transparenz der Stephanus-Stiftung
Wir unterstützen die Initiative Transparente Zivilgesellschaft, indem wir nach deren Standards offenlegen, welche Ziele wir verfolgen, woher unsere Mittel stammen, wie diese verwendet werden und wer darüber entscheidet.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
1.1 Name, Sitz und Anschrift
Stephanus-Stiftung, Albertinenstraße 20, 13086 Berlin
Ansprechpartner: Vorstand
1.2 Gründung und Geschichte
Pfarrer Ernst Berendt gründete 1878 die Bethabara-Stiftung für Frauen und Mädchen, die aus der Haft entlassen wurden. Seinerzeit gab es keine staatlichen oder kirchlichen Angebote zur Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben. Mit der Stiftungsgründung hatte Berlin nun einen Ort, der für die betroffenen Frauen und Mädchen Wohnmöglichkeiten, Arbeit, Ausbildung und soziale Betreuung bereithielt.
Von 1941 bis 1963 trug diese Stiftung den Namen Adolf-Stoecker-Stiftung, 1963 wurde sie in Stephanus-Stiftung umbenannt.
Sie führt seit 01.01.2012 auch den Auftrag der St. Elisabeth-Stiftung fort, die 1856 durch Pastor Kuntze u.a. zur geistigen und leiblichen Pflege alter und gebrechlicher Menschen gegründet wurde. Die weiteren der St. Elisabeth-Stiftung zugewachsenen Aufgaben werden ebenfalls durch die Stephanus-Stiftung oder ihre Tochtergesellschaften wahrgenommen.
Die Chronik der Stephanus-Stiftung finden Sie hier: Chronik
2. Satzung und Leitbild
Die Stephanus-Stiftung erfüllt ihre durch die Satzung bestimmten Aufgaben mit Hilfe von Tochtergesellschaften und eigenen Geschäftsfeldern. Sie arbeitet operativ und ist keine Förderstiftung.
Die Satzung der Stephanus-Stiftung finden Sie hier: Satzung
Das Leitbild der Stephanus-Stiftung finden Sie hier: Leitbild
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Stephanus-Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Berlin und hat die Steuernummer 27/029/33308. Sie ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin ist datiert auf den 26.05.2023 (Veranlagungszeitraum 2020).