Förderverfahren
Um Ihnen das Förderverfahren ganz einfach zu erläutern, haben wir für Sie zwei Fallbeispiele und den Ablauf anhand eines 5-Punkte Plans zusammengestellt. Wenn Sie vorab selbst prüfen wollen, wie hoch Ihre Förderung ausfällt, können Sie sich ganz einfach den Förderantrag herunterladen, ihre Daten eintragen. Danach errechnet das Programm automatisch die Höhe der Förderung aus.
So erhalten Sie Ihre Förderung:
1. Prüfen Sie die folgenden Voraussetzungen zur Förderung: (siehe auch Fördergrundsätze)
- Sie sind gemeinnützig
- Ihre Maßnahme findet innerhalb der Ferien des Landes Brandenburg statt
- Sie beteiligen an Ihrer Maßnahme beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte junge Menschen im Alter von 10 und 21 Jahren aus dem Land Brandenburg
- Ihre Maßnahme ist inklusiv, mindestens 50% der teilnehmenden Personen sind junge Menschen ohne wesentliche Beeinträchtigungen*
- Sie gewährleisten für die beeinträchtigten jungen Menschen eine 1:2-Betreuung*
- Der Programmumfang pro Tag beträgt mindestens 6 Stunden
- Ihre Betreuer*innen sind Fachkräfte und/oder bereit, im Laufe des darauffolgenden Jahres an einer kostenlosen Weiterbildung zu zertifizierten Inklusionshelfer*innen nach Stephanus teilzunehmen
*Ausnahmen sind möglich, bitte im Antrag eine Begründung abgeben.
2. Downloaden Sie den Förderantrag und schicken es (möglichst 6 Wochen vor Beginn Ihrer Maßnahme) an ferien-inklusiv@stephanus.org oder postalisch an:
ferien-inklusiv
Puschkinstr. 3
17268 Templin
3. Wir prüfen Ihren Antrag und erstellen einen verbindlichen Fördervertrag.
4. Nach Beendigung der Maßnahme füllen Sie die anonymisierte Teilnehmer*innenliste & Mittelabforderung aus und versenden beides postalisch an die oben genannte Adresse.
5. Ihre Förderung wird nach Prüfung überwiesen. Über ein positives Feedback auf unserem GoogleMaps Profil oder über den Bewertungsbogen freuen wir uns sehr.
Sie sind sich noch immer unsicher, wie das Förderverfahren konkret aussieht? Dann schauen Sie hier in unsere Fallbeispiele nach.