Gesamtschwerbehinderten-Vertretung (GSBV)

Eine etwa 30-jährige Frau mit kurzen braunen Locken und einem senfgelben Pullover legt einer Frau mit kurzen blonden Haaren die Hand auf die Schulter.© Adobe Stock

 

Die Gesamtschwerbehinderten-Vertretung vertritt die Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter*innen, fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und berät zum Beispiel bei rechtlichen Fragen.

Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema Schwerbehinderung? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

Standort

Gesamtschwerbehinderten-Vertretung

Albertinenstraße 20

13086 Berlin

Kontakt

Gesamtschwerbehinderten-Vertretung
Porträtfoto von Daniela Sabe

Daniela Sabe

Gesamtschwerbehinderten-Vertretung Stephanus-Stiftung und Tochtergesellschaften
Mobil
0151 40 66 47 23
Gesamtschwerbehinderten-Vertretung
ein Avatar eines Menschen

Jens Haufe

Gesamtschwerbehinderten-Vertretung Stephanus-Stiftung und Tochtergesellschaften

 

Aufgaben der Gesamtschwerbehinderten-Vertretung

Als Lotsen im Betrieb sind wir Ihre Ansprechpartner innerhalb der Stephanus-Stiftung.


Wir

  • fördern Eingliederung, indem wir an Einstellungsverfahren von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung teilnehmen.
  • nehmen auf Wunsch an BEM-Gesprächen teil.
  • beraten und beantragen passende Maßnahmen, damit Kolleg*innen mit Schwerbehinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können oder damit eine Behinderung verhindert wird.
  • vertreten berechtigte Interessen, zum Beispiel Schutz vor Diskriminierung, vor Benachteiligung und vor körperlicher und seelischer Gewalt.
  • nehmen Anregungen und Beschwerden von Ihnen entgegen, wenn Sie sich auf Grund Ihrer Schwerbehinderung benachteiligt fühlen.
  • überwachen die Umsetzung gesetzlicher Regelungen innerhalb der Stephanus-Stiftung.

Antrag auf Schwerbehinderung

Die rechtlichen Grundlagen einer Schwerbehinderung ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch IX. Demnach gilt eine Person ab einem Behinderungsgrad von 50 als schwerbehindert. Personen mit einem Behinderungsgrad von 10-40 können einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Für sie gelten dann ähnliche arbeitsrechtlich relevante Regelungen wie für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Um eine Schwerbehinderung zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie beim

  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung,
  • Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung,
  • Antrag auf Gleichstellung.

Für wen werden wir tätig?

Als Gesamtschwerbehinderten-Vertretung sind wir Ansprechpartner für alle Kolleg*innen der Stephanus-Stiftung und ihrer Tochtergesellschaften mit gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung. Im Sinne unseres präventiven Auftrages
beraten wir auch Kolleg*innen, die von einer Behinderung bedroht sind. Die GSBV ist dabei eine eigenständige und unabhängige Interessenvertretung. Sie wird in der Regel alle vier Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind Kolleg*innen mit einem Behinderungsgrad.
 

Welche Ausgleichsmöglichkeiten gibt es?

Mitarbeitende mit einer anerkannten Behinderung können je nach Grad der Behinderung verschiedene Ausgleichsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Zum Beispiel:

  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Teilzeit-Arbeit
  • zusätzlicher Urlaubsanspruch ab einem
  • Behinderungsgrad von 50
  • besonderer Kündigungsschutz
  • besondere (technische) Hilfen
  • Nachteilsausgleich

Mit wem arbeiten wir zusammen?

Wir arbeiten mit verschiedenen Akteuren zusammen:

  • der Stephanus-Stiftung und Tochtergesellschaften als Arbeitgeberin
  • der Mitarbeitervertretung (MAV)
  • dem Betriebsarzt
  • dem Integrations- oder Inklusionsamt
  • der Agentur für Arbeit
  • dem Rehabilitationsträger

Als Interessenvertretung liegt uns ein vertrauensvoller Umgang sehr am Herzen. Wir möchten vermittelnd tätig sein und arbeiten immer im Auftrag von und nach Absprache mit der betroffenen Person.

Die GSBV bewahrt Verschwiegenheit bezüglich Informationen, die sie von Mitarbeitenden mit und ohne Schwerbehinderung erhält!