Die Stephanus-Stiftung bietet diese Beratung schon seit 2018 an – als einer der ersten Träger im Bereich der Eingliederungshilfe in Berlin und Brandenburg. Menschen mit Beeinträchtigung, die bei uns wohnen, können das Angebot in Anspruch nehmen. Ihre individuelle Situation und ihr Wille bezüglich der Versorgung in der letzten Lebensphase stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) am Lebensende gemäß § 132g SGB V schafft in Deutschland einen gesetzlichen Rahmen zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Das zentrale Ziel der Beratung ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Klient*innen in ihrer letzten Lebensphase.
Die Beratung ist ergebnisoffen und unterstützt die Entscheidungsfindung bezüglich des Willens und der Wünsche der Menschen für die letzte Lebensphase. Sie soll Ängste und Unsicherheiten nehmen und auf verschiedene Situationen am Lebensende vorbereiten. Das schriftlich festgehaltene Ergebnis der Beratung ermöglicht allen Beteiligten eine vorausschauende und individuelle Begleitung der letzten Lebensphase.
Die zertifizierte Weiterbildung „Berater*in in der gesundheitlichen Versorgungsplanung“ nach § 132g SGB V ist Voraussetzung für die abrechnungsfähige Ausübung der Tätigkeit. Im Geschäftsbereich Wohnen und Assistenz wird zudem eine qualifizierte palliative Fachkompetenz (160 Stunden Weiterbildung) erwartet. Neben der gesetzlichen Qualifikation und den fachlichen Anforderungen ist die persönliche Eignung der Berater*innen von großer Bedeutung.
Berater*innen sind in der Lage, mit kognitiv eingeschränkten Menschen zu kommunizieren. Sie verfügen über das nötige Know-how und nutzen verschiedene Materialien der unterstützten Kommunikation. Dazu gehören beispielsweise die Handreichung „Zukunftsplanung zum Lebensende: Mein Wille“ vom Bonn Lighthouse e. V. und die „Patientenverfügung in einfacher Sprache“ von Bethel. Diese Materialien helfen, den Willen der Klient*innen für ihr Lebensende in einfacher Sprache und Bildern zu erfassen.
Die Beratungs-Gespräche finden in ruhiger Atmosphäre ohne Zeitdruck statt. Die Anzahl der Gespräche richtet sich nach dem Bedarf und der Aufnahmebereitschaft der Klient*innen. Sie finden so oft statt, wie es individuell notwendig ist. Die Klient*innen sollen ihren Willen ohne Beeinflussung äußern können.
Im Beratungs-Gespräch werden Werte, Grundhaltungen, Ziele und Belastungs-Situationen erfasst, damit das Assistenzteam, gegebenenfalls mit Einbeziehung von Familienangehörigen und gesetzlichen Vertretungen oder Vorsorgebevollmächtigten, gezielt handeln und eine individuelle Begleitung für die Klient*innen realisieren kann.
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind oft nicht in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen oder die Konsequenzen zu verstehen. In solchen Fällen ist die Anwesenheit einer Bezugsperson, gesetzlichen Vertretung oder naher Angehöriger erforderlich. Gegebenenfalls kann eine Entscheidung zum mutmaßlichen Willen der Klient*innen in einer ethischen Fallbesprechung getroffen werden.
Zum Ende des Beratungsprozesses werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und den beteiligten Personen übergeben. Eine nachträgliche Änderung dieser Verfügungen ist jederzeit möglich.
Ja, die Beratung hat sich gut etabliert und wird von den Klient*innen gerne genutzt. Während des Beratungsprozesses erhalten die Berater*innen meist großen Zuspruch von gesetzlichen Vertretungen, Angehörigen, Netzwerkpartner*innen und Mitarbeitenden.