Die hauswirtschaftliche Hilfe umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.
- Hobbys beibehalten
- Ausflüge & Spaziergänge
- Besuch von Freunden
- Gemeinsame Besorgungen
- Entsorgung von Müll
- Wäschewechsel/ Reinigung