Verbund-Mitarbeitervertretung (V-MAV)

Auf einem hellblauen Hintergrund liegen bunte Spiel-Steine auf denen jeweils in weiß das Piktogramm eines Menschen abgebildet ist. Eine Hand hält einen hellblauen Stein zwischen Daumen und Zeigefinger und legt ihn zu den anderen Steinen. © Adobe Stock

Die Verbund-Mitarbeitervertretung (V-MAV) der Stephanus-Stiftung setzt sich für die Interessen der Mitarbeitenden ein. Als Partner der Mitbestimmung steht sie für einen offenen Dialog mit der Geschäftsführung. Dabei vertritt die V-MAV die Anliegen der Mitarbeitenden und fördert den Austausch zu übergreifenden Themen. Dies hat das Ziel, Vertrauen zu schaffen und eine gerechte Arbeitskultur zu fördern.

Standort

Verbund-Mitarbeitervertretung

Albertinenstraße 20

13086 Berlin

Mitglieder der V-MAV

Vorsitzender Verbund-MAV
Porträtfoto von Ralf Zimmermann

Ralf Zimmermann

Vorsitzender Verbund-GMAV, Mitarbeiter im Bereich Werkstätten
Tel.
030 96 24 99 91
Stellvertretender Vorsitzender
Porträtfoto von Ronald Greil

Ronald Greil

Stellvertretender Vorsitzender, Mitarbeiter im Bereich Leben und Lernen im Quartier
Tel.
030 96 24 93 33
Stellvertretender Vorsitzender
Porträtfoto von Lutz Matthes

Lutz Matthes

Stellvertretender Vorsitzender, Mitarbeiter im Bereich Wohnen und Pflege
Tel.
030 96 24 93 33
Gleichstellungsbeauftragter und Stellvertretender Vorsitzender
Porträtfoto von Sebastian Müller

Sebastian Müller

Gleichstellungsbeauftragter, Stellvertretender Vorsitzender, Mitarbeiter im Bereich Wohnen und Pflege
Tel.
030 96 24 93 33
Stellvertretende Vorsitzende
Porträtfoto von Sophia Nehrig

Sophia Nehrig

Stellvertretende Vorsitzende, Mitarbeiterin im Bereich Wohnen und Assistenz
Tel.
030 96 24 93 05
Stellvertretende Vorsitzende
Test

Kathrin Meyer

Stellvertretende Vorsitzende, Mitarbeiterin in den Zentralen Diensten
Tel.
030 96 24 99 37
Stellvertretende Vorsitzende
ein Avatar eines Menschen

Yvonne Genske

Stellvertretende Vorsitzende, Mitarbeiterin im Bereich Werkstätten
Tel.
030 96 24 93 33

 

Leitgedanken der Verbund-Mitarbeitervertretung

Die Grundlage unserer Arbeit bilden das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) und die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie Deutschland in der Fassung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AK DWBO).

Wir verstehen uns als Instrument der betrieblichen Mitbestimmung. Wir sind Ansprechpartner*innen für die Belange der Mitarbeiter*innen und wollen das in uns gesetzte Vertrauen erfüllen.

Zu unserem Selbstverständnis gehört es, die Mitarbeitenden zu informieren und ihre Interessen gegenüber der Geschäftsleitung zu vertreten.

Durch die regelmäßigen Sitzungen der V-MAV sowie den Gesprächen mit der Geschäftsleitung gewährleisten wir die zügige Bearbeitung der Anfragen und an uns herangetragenen Probleme.

In Fragen mit überbetrieblicher oder gesellschaftspolitischer Relevanz wollen wir zur Diskussion anregen und daraus Initiativen entwickeln.

 

Weitere Informationen: 

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AVR DWBO)

Regelungen zum Mitarbeitervertretungsrecht im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.

Rundschreiben der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.

 

 

Was uns wichtig ist 

  • Mitarbeitende informieren
  • Interessen von Mitarbeitenden in die Führungsebene tragen
  • Das Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen
  • Beschäftigung sichern
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung verbessern und gestalten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken
  • „Gute Arbeit“ ermöglichen
  • Krisen erfolgreich meistern
  • Konfliktbearbeitung und -bewältigung
  • Brücken bauen und Lösungen finden
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallverhütung
  • Transparente und offene Kommunikation
  • Datenschutz
  • Einhaltung der Tariftreue

Aufgaben der V-MAV

Die Verbund-MAV ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Einrichtungen betreffen und nicht durch einzelne Mitarbeitervertretungen am Standort geregelt werden können.

Dazu zählen unter anderem diese Aufgaben: 

  • Beratung und Verhandlung von Dienstvereinbarungen
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen zur Unternehmensentwicklung
  • Beteiligung an unternehmensübergreifenden Veranstaltungen und Aktivitäten
  • Einbringen von Ideen (Initiativrecht)
  • Teilnahme und Vertretung der Interessen der Mitarbeitenden bei den Geschäftsbereichkonferenzen und Vorstandskonferenzen
  • Übernahme sämtlicher Aufgaben einer Mitarbeitervertretung, wenn es in diesem Bereich vorübergehend keine Mitarbeitervertretung gibt
  • Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Rahmen im Zusammenhang mit den Rechten der Mitarbeitenden
  • Mitglieder der Mitarbeitervertretungen fortbilden und beraten
  • Organisieren von Plenen und Fortbildungen
  • Praktische Hilfe für die tägliche Arbeit der Mitarbeitervertretungen
  • Beratungen der Mitarbeitervertretungen vor Ort
  • Positionen/ Meinungsbildung zu aktuellen Entwicklungen (rechtlich und unternehmerisch)
  • Beratung von Dienststellenleitungen 
  • Netzwerke mit anderen diakonischen Einrichtungen und Gremien beim DWBO (AGMV, AK, Schiedsstelle, DR) pflegen