Psychosoziale Gruppenangebote
Für Kinder
- Emotionale Entlastung im Alltag, Umgang mit starken Gefühlen
- Sprechen über belastende Erfahrungen, z.B. Flucht, Krieg, Verluste
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Förderung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten
Für Begleitpersonen
- Kommunikation mit Kindern in angespannten Situationen, z.B. bei Angst, Wut, Traurigkeit
- Erklärung von „neuem“ Verhalten des Kindes, z.B. Einnässen, Schlafstörungen, aggressives oder passives Verhalten
- Kennenlernen der Bildungsinstitutionen (Kita und Schule)
- Unterstützung bei Herausforderungen in einem zweisprachigen Umfeld
Neues von Stephanus vor Ort
Weitere Standorte mit diesen Angeboten
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Stephanus vor Ort berät Sie kostenlos in verschiedensten Lebenslagen und vermittelt passgenaue soziale Dienstleistungen.
Je nach Standort bieten wir Ihnen zusätzliche Leistungen und Aktivitäten, zum Beispiel für Menschen mit Beeinträchtigung oder Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Alle Standorte mit diesem AngebotUnsere Stiftung setzt sich dafür ein, Begegnung und Gemeinschaft zu fördern – für Menschen aller Altersgruppen und Lebenslagen. Ob Freizeit- und Förderangebote für Kinder, Unterstützung für Menschen mit Migrationserfahrung, Austausch für Alleinerziehende oder Begleitung bei psychischen Herausforderungen: Wir schaffen Räume, die verbinden, stärken und Perspektiven eröffnen.
Alle Standorte mit diesem AngebotUnsere Angebote richten sich an Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung, die Unterstützung bei der Orientierung und Integration suchen. Ob Beratung, Sprachförderung oder Räume für Austausch: Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, schaffen Verbindungen und fördern ein starkes Miteinander.
Alle Standorte mit diesem Angebot
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Wir werden gefördert
Die Förderung erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick im Rahmen des Integrationsfonds – bezirklichen Nachbarschaftsprogramms durch die Beauftragte des Senats für Partizipation, Integration und Migration aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Die Umsetzung des Integrationsfonds – bezirklichen Nachbarschaftsprogramms erfolgt ausgehend von § 16 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 7 PartMigG.
