Was macht der Werkstattrat?

In der Werkstatt gibt es einen Werkstatt-Rat. Der Werkstatt-Rat ist die Interessen-Vertretung für alle Beschäftigten der Werkstatt.

Text in leicht verständlicher Sprache

Dafür ist der Werkstatt-Rat Ihr Ansprechpartner:

  • Bei Anfragen zur Werkstatt-Ordnung 
  • Bei dienstlichen Problemen, Beschwerden, Anregungen
     

Der Werkstatt-Rat hat wichtige Aufgaben.
Er darf mitbestimmen, zum Beispiel bei:

  • der Veränderung der Werkstatt-Ordnung, 
  • der Festlegung der Öffnungs-Zeiten,
  • der Festlegung der Entgelte,
  • Fragen zum Mittag-Essen.


Er darf mitwirken, zum Beispiel bei:

  • Ausbauten, Umbauten und Neubauten, 
  • Arbeitsschutz, 
  • der Gestaltung von Arbeits-Plätzen.
     

Für den Werkstatt-Rat gelten die Regeln der Diakonie - Mitwirkungs-Verordnung.

Wie erreichen Sie den Werkstattrat?

Jede Werkstatt hat einen eigenen Werkstattrat. Die Kontakte finden Sie auf den Webseiten der Werkstätten: